load
hfkonferenz
Mitgliedschaft


Ordentliche Mitglieder können alle Höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen sein. Darunter fallen auch die Schulen deren Bildungsgänge auf Grund von Übergangsregelungen anerkannt sind. Sie werden vertreten durch ihre Schulleiterin oder ihren Schulleiter. Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei der Konferenz HF ist die Mitgliedschaft bei einer ihrem Bildungsangebot entsprechenden HF-Bereichsorganisation. Die HF-Bereiche sind in der Verordnung des EVD vom 11. März 2005 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen geregelt.

Eine Schule mit eingeleitetem Anerkennungsverfahren kann ebenfalls als ordentliches Mitglied mit allen Rechten und Pflichten aufgenommen werden.

Schulen, die noch über keinen anerkannten Bildungsgang auf der Stufe Höhere Fachschule verfügen, kann die Konferenz als Mitglieder mit Beobachterstatus aufnehmen.

Die Konferenz Höhere Fachschulen freut sich auch über jede Gönner-Mitgliedschaft.

Statuten, 18. September 2007, revidiert 2. Dezember 2009
Beiträge und Stimmrecht, 11. November 2008

Membres-Membri-Mitglieder
Ecoles / Scuole / Schulen