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Validierung „surdossier“
Informationen für die Schulleiter/innen wie Lehrkräfte von Höheren Fachschulen

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Berufspädagogische Ausbildung von Lehrpersonen HF
Gemäss Mindestverordnung müssen Lehrpersonen HF im Nebenberuf einen didaktischen Bildungsgang von 300 Lernstunden und im Hauptamt von 1800 Lernstunden besuchen. Sie haben neu die Möglichkeit, mittels der Validierung ‚surdossier‘ der Konferenz Höhere Fachschulen, die erworbenen Kompetenzen nachzuweisen und das Diplom auf diesem Weg zu erlangen.

Anforderungen an die Kompetenzen einer Lehrperson HF
Die Anforderungen an die Lehrpersonen sind in einem Berufsbild beschrieben. Die Kompetenzen sind in Module gegliedert, die für die Validierung „surdossier“ und die Ausbildung die Grundlage bilden. Sie umfassen die Bereiche:
  • Basismodule Didaktik (Module 1-5)
  • Fachdidaktik (Module 6-7)
  • Aufbaumodule Didaktik (Module 8-10, 13)
  • Sozialkompetenzen (Module 11-12, 14-15)
  • Lehrkraft HF Nebenberuf: Module 1-7
  • Lehrkraft HF Hauptberuf: Module 1-15

Fachliche Qualifikation
Um das Diplom Lehrperson Höhere Fachschulen zu erlangen, ist eine fachliche Qualifikation Voraussetzung. Es wird für den Fachbereich, in dem unterrichtet wird ein „Hochschulabschluss, der Abschluss einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Qualifikation in denjenigen Fächern“ (MiVo-HF, Art. 12 Abs. 1a) verlangt.

Entscheiden Sie sich auf Grund der ‚Selbsteinschätzung‘ oder dem Nichtbestehen eines Moduls der Validierung ‚surdossier‘ für eine Nachholbildung, ist das Vorlegen können der fachlichen Qualifikation wie eine Anstellung bzw. Lehrtätigkeit an einer HF Zulassungsbedingung für die Anmeldung an eine Nachholbildung als Lehrkraft HF entweder beim Zentrum für berufliche Weiterbildung ZbW (vgl. Broschüre ZbW (Ausbildung Lehrkraft HF NB) oder der Akademie für Erwachsenenbildung aeB (Ausbildung Lehrkraft HF HB). Das ZbW bietet Ausbildungen in St. Gallen und neu auch in Olten und Baden (HF und SVEB) an, die aeB (Anmeldung) in Bern, Luzern und Zürich.

Eine Lehrperson, welche die Validierung ‚surdossier‘ im Nebenberuf (Module 1-7) oder im Hauptberuf (Module 1-15) vollständig besteht, wird durch das System aufgefordert, dem Generalsekretariat der Konferenz HF die Belege für die fachliche Qualifikation im Unterrichtsfach einzureichen. Das Diplom Lehrkraft HF wird durch die Konferenz HF nur bei Vorliegen der Qualifikationen gemäss MiVo-HF Art. 12 Abs. 1a (vgl. oben) ausgestellt.

Anrechnung bestehender Abschlüsse
Verfügt die Lehrperson HF bereits über einen SVEB1 bzw. den Fachausweis so sind die Module 1 – 5 des Validierungsverfahrens abgedeckt. Für den Nachweis Lehrperson Nebenberuf fehlen die Module 6 und 7 (Fachdidaktik). Die Lehrperson hat 3 Möglichkeiten:
  • Einreichen der Zeugnisse (SVEB 1 oder Fachausweis) und absolvieren der Module 6 und 7 in der Ausbildungsinstitution (Diplom Lehrkraft HF NB der ZbW)
  • Validierung aller 7 Module über surdossier (Diplom Lehrkraft HF NB der Konferenz HF/BBT)
  • Validierung der Module 6 und 7 über surdossier. In diesem Fall erhält die Lehrperson kein Diplom, sondern pro Modul ein Zertifikat. Das Dossier als Lehrkraft HF NB ist damit vollständig.

Äquivalenztabelle
Folgende Übersicht zeigt die Entsprechungen zwischen den vom ZbW angebotenen Modulen und den Modulen im Validierungsverfahren: ZbW, Checkliste Rahmenlehrplan HF Dozent/in im Nebenberuf für Validierungsverfahren „Die Höheren Fachschulen“


Kosten und Aufwand
Für die vollständige Validierung ist mit folgendem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu rechnen:
Kosten:
  • Einmalige Anmeldung: Fr. 200.-
  • Validierung pro Modul: Fr. 300.-
  • Diplomvergabe

Gesamte Validierung Lehrpersonen Nebenberuf: Fr. 2'350.-
Gesamte Validierung Lehrpersonen Hauptberuf: Fr. 4'750.-

Pro Modul ist für die Erbringung der Nachweise mit einem Zeitaufwand von 2-3 Tagen zu rechnen.


Die einzelnen Schritte des Validierungsverfahrens
Das Validierungsverfahren ist modular aufgebaut, die einzelnen Schritte werden durch eine virtuelle Plattform unterstützt. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

Selbsteinschätzung
Der erste Schritt der Validierung ist das Ausfüllen eines Kompetenzrasters für die Selbsteinschätzung.

Praxisnachweis
Pro Modul wird der Nachweis der verlangten Handlungskompetenzen aus der Berufspraxis per Dossier verlangt.

Bildungsnachweis
Pro Modul wird der Nachweis von formalen und nicht formalen Bildungsleistungen zu relevanten theoretischen Kenntnissen im Bereich der entsprechenden beruflichen Handlungskompetenzen per Dossier verlangt.

Fremdeinschätzung
Eine vorgesetzte Person nimmt anhand des Kompetenzrasters eine Beurteilung der Kompetenzen der Lehrperson vor.

Qualitätssicherung
Sind pro Modul alle drei Nachweise erbracht, so werden die zusammengestellten Dokumente und die Fremdeinschätzung durch die Konferenz HF auf Vollständigkeit hin geprüft.

Lösen von Fallbeispielen
Anstelle eines Gesprächs mit einem Fachexperten/einer Fachexpertin erfolgt in einem letzten Schritt das Lösen von Fallbeispielen.

Anrechnung
Sind für eine Lehrperson alle erforderlichen Kompetenznachweise mit ‚genügend‘ erstellt, so erhält die im Prozess zuständige Stelle eine entsprechende Benachrichtigung mit der Aufforderung zur Anrechnung der validierten Kompetenzen.

Lernleitungsbestätigung
Die Lernleistungsbestätigung pro Modul erfolgt durch den Vorstand der Konferenz HF, als verantwortliche Instanz des gesamten Validierungsverfahrens. Das Diplom über die gesamte Validierung wird auf Antrag des Vorstandes Konferenz HF durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ausgestellt.
aeB und ZbW
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   aeB
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