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Validierung „surdossier“
Informationen für die Schulleiter/innen wie Lehrkräfte von Höheren Fachschulenlink zur Anmeldung ->
Berufspädagogische Ausbildung von Lehrpersonen HF Gemäss Mindestverordnung müssen Lehrpersonen HF im Nebenberuf einen didaktischen Bildungsgang von 300 Lernstunden und im Hauptamt von 1800 Lernstunden besuchen. Sie haben neu die Möglichkeit, mittels der Validierung ‚surdossier‘ der Konferenz Höhere Fachschulen, die erworbenen Kompetenzen nachzuweisen und das Diplom auf diesem Weg zu erlangen. Anforderungen an die Kompetenzen einer Lehrperson HF Die Anforderungen an die Lehrpersonen sind in einem Berufsbild beschrieben. Die Kompetenzen sind in Module gegliedert, die für die Validierung „surdossier“ und die Ausbildung die Grundlage bilden. Sie umfassen die Bereiche:
Fachliche Qualifikation Um das Diplom Lehrperson Höhere Fachschulen zu erlangen, ist eine fachliche Qualifikation Voraussetzung. Es wird für den Fachbereich, in dem unterrichtet wird ein „Hochschulabschluss, der Abschluss einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Qualifikation in denjenigen Fächern“ (MiVo-HF, Art. 12 Abs. 1a) verlangt. Entscheiden Sie sich auf Grund der ‚Selbsteinschätzung‘ oder dem Nichtbestehen eines Moduls der Validierung ‚surdossier‘ für eine Nachholbildung, ist das Vorlegen können der fachlichen Qualifikation wie eine Anstellung bzw. Lehrtätigkeit an einer HF Zulassungsbedingung für die Anmeldung an eine Nachholbildung als Lehrkraft HF entweder beim Zentrum für berufliche Weiterbildung ZbW (vgl. Broschüre ZbW (Ausbildung Lehrkraft HF NB) oder der Akademie für Erwachsenenbildung aeB (Ausbildung Lehrkraft HF HB). Das ZbW bietet Ausbildungen in St. Gallen und neu auch in Olten und Baden (HF und SVEB) an, die aeB (Anmeldung) in Bern, Luzern und Zürich. Eine Lehrperson, welche die Validierung ‚surdossier‘ im Nebenberuf (Module 1-7) oder im Hauptberuf (Module 1-15) vollständig besteht, wird durch das System aufgefordert, dem Generalsekretariat der Konferenz HF die Belege für die fachliche Qualifikation im Unterrichtsfach einzureichen. Das Diplom Lehrkraft HF wird durch die Konferenz HF nur bei Vorliegen der Qualifikationen gemäss MiVo-HF Art. 12 Abs. 1a (vgl. oben) ausgestellt. Anrechnung bestehender Abschlüsse Verfügt die Lehrperson HF bereits über einen SVEB1 bzw. den Fachausweis so sind die Module 1 – 5 des Validierungsverfahrens abgedeckt. Für den Nachweis Lehrperson Nebenberuf fehlen die Module 6 und 7 (Fachdidaktik). Die Lehrperson hat 3 Möglichkeiten:
Äquivalenztabelle Folgende Übersicht zeigt die Entsprechungen zwischen den vom ZbW angebotenen Modulen und den Modulen im Validierungsverfahren: ZbW, Checkliste Rahmenlehrplan HF Dozent/in im Nebenberuf für Validierungsverfahren „Die Höheren Fachschulen“ Kosten und Aufwand Für die vollständige Validierung ist mit folgendem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu rechnen: Kosten:
Gesamte Validierung Lehrpersonen Nebenberuf: Fr. 2'350.- Gesamte Validierung Lehrpersonen Hauptberuf: Fr. 4'750.- Pro Modul ist für die Erbringung der Nachweise mit einem Zeitaufwand von 2-3 Tagen zu rechnen. Die einzelnen Schritte des Validierungsverfahrens Selbsteinschätzung Der erste Schritt der Validierung ist das Ausfüllen eines Kompetenzrasters für die Selbsteinschätzung. Praxisnachweis Pro Modul wird der Nachweis der verlangten Handlungskompetenzen aus der Berufspraxis per Dossier verlangt. Bildungsnachweis Pro Modul wird der Nachweis von formalen und nicht formalen Bildungsleistungen zu relevanten theoretischen Kenntnissen im Bereich der entsprechenden beruflichen Handlungskompetenzen per Dossier verlangt. Fremdeinschätzung Eine vorgesetzte Person nimmt anhand des Kompetenzrasters eine Beurteilung der Kompetenzen der Lehrperson vor. Qualitätssicherung Sind pro Modul alle drei Nachweise erbracht, so werden die zusammengestellten Dokumente und die Fremdeinschätzung durch die Konferenz HF auf Vollständigkeit hin geprüft. Lösen von Fallbeispielen Anstelle eines Gesprächs mit einem Fachexperten/einer Fachexpertin erfolgt in einem letzten Schritt das Lösen von Fallbeispielen. Anrechnung Sind für eine Lehrperson alle erforderlichen Kompetenznachweise mit ‚genügend‘ erstellt, so erhält die im Prozess zuständige Stelle eine entsprechende Benachrichtigung mit der Aufforderung zur Anrechnung der validierten Kompetenzen. Lernleitungsbestätigung Die Lernleistungsbestätigung pro Modul erfolgt durch den Vorstand der Konferenz HF, als verantwortliche Instanz des gesamten Validierungsverfahrens. Das Diplom über die gesamte Validierung wird auf Antrag des Vorstandes Konferenz HF durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ausgestellt. |
EKHF und EKBBV Empfehlung: AusbildungsdauerNebenamt: Unterschiede Empfehlung: Anrechnung meth.-dida. Ausbildung Empfehlung: Umsteiger SURDOSSIER Flyer für die SchulleitungBeratungsangebot für die Schulleitung Dossier für die Lehrkraft |
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